Satzung
Die Satzung des Breisgau-Vereins aus dem 19. Jahrhundert sah noch Bußgeldzahlungen für Versäumnisse von Veranstaltungen durch die Mitglieder vor. Nicht nur in diesem Punkt weicht die heute (seit 1980) gültige Satzung, die Organisation, Ziele und Bedingungen für die Mitgliedschaft beschreibt, deutlich von den Regelungen der Vorfahren ab.
Der Breisgau-Geschichtsverein Schau-ins-Land hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau und steht unter dem Protektorat des Freiburger Oberbürgermeisters. Zum Verein gehören neben dem Hauptverein in Freiburg Sektionen in Bad Krozingen/Staufen, Ebringen und Emmendingen (Hachberg-Bibliothek) mit eigenen, lokal betonten Programmen an.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Er will die wissenschaftliche Erforschung und Darstellung der Geschichte des Breisgaus fördern und den Sinn dafür bei der Bevölkerung wach halten. Zu diesem Zwecke veranstaltet er nicht nur Vorträge, Gespräche und Exkursionen, sondern gibt auch eine Zeitschrift heraus.
Dem Vorstand (1. und 2. Vorsitzende/r) stehen bei der Führung der Vereinsgeschäfte ein Beirat (Rechner/in und Schriftführer/in) sowie ein 12-köpfiger Ausschuss zur Seite. Wichtige Fragen und Personalangelegenheiten entscheidet die einmal jährlich zusammengerufene Mitgliederversammlung.
Der Breisgau-Geschichtsverein Schau-ins-Land hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau und steht unter dem Protektorat des Freiburger Oberbürgermeisters. Zum Verein gehören neben dem Hauptverein in Freiburg Sektionen in Bad Krozingen/Staufen, Ebringen und Emmendingen (Hachberg-Bibliothek) mit eigenen, lokal betonten Programmen an.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Er will die wissenschaftliche Erforschung und Darstellung der Geschichte des Breisgaus fördern und den Sinn dafür bei der Bevölkerung wach halten. Zu diesem Zwecke veranstaltet er nicht nur Vorträge, Gespräche und Exkursionen, sondern gibt auch eine Zeitschrift heraus.
Dem Vorstand (1. und 2. Vorsitzende/r) stehen bei der Führung der Vereinsgeschäfte ein Beirat (Rechner/in und Schriftführer/in) sowie ein 12-köpfiger Ausschuss zur Seite. Wichtige Fragen und Personalangelegenheiten entscheidet die einmal jährlich zusammengerufene Mitgliederversammlung.
- Satzung des Breisgau-Geschichtsvereins Schau-ins-Land.pdf
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